Quo vadis? Stadionverbote und Bürgerrechte 2010

Nous accusons! – Wir klagen an!

"Damit hat die angeblich privatrechtliche Maßnahme Stadionverbot, die keinerlei Kontrollmechanismen und nur schwammigen Richtlinien unterliegt, sehr weitreichende Folgen. Es ist äußerst bedenklich, dass für einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte und das Leben von Personen keinerlei richterliche Kontrolle bzw. ein ordnungsgemäßes Verfahren gemäß verbriefter Rechte mehr erforderlich ist sondern lediglich die Einschätzung dieser Personen durch die Exekutive (hier die Polizei). Unter dem Vorwand von Prävention und "Gefahr im Verzug" wird hier Willkür und Machtmissbrauch durch die (naturgemäß parteiische und/oder paranoide) Exekutive der Weg geebnet. Auch in anderen (wichtigeren) Bereichen, welche die "innere Sicherheit" betreffen manifestiert sich ein solcher Zeitgeist und macht allzu deutlich wohin die Reise geht: willkommen im präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat!

Mit Fußballfans fängt es an, denn diese haben keinerlei Lobby und kaum Fürsprecher. Sie sind gesellschaftlich ohnehin abgestempelt. Es interessiert sich daher auch kaum jemand für die dreiste Umgehung grundsätzlicher rechtsstaatlicher Prinzipien mittels Taschenspielertricks und dafür, dass es sich bei Stadionverbot selbstverständlich faktisch um eine (sogar erhebliche) Strafe handelt. Wenn der Staat und seine Exekutive sich aber bereits bei Fußballfans angesichts fragwürdiger (z.T. von der Exekutive selbst erst konstruierter) Gefahrenszenarien nicht mehr anders zu helfen wissen, als dadurch den Rechtsstaat zu beugen bzw. schlichtweg zu umgehen - wo soll das Ganze dann enden?"

**(Erklärung zu den Stadionverboten vom 21. Januar 2010)**

An dieses doch sehr nachdenklich machende Zitat anknüpfend, welches letztlich die essentiellen Fragen und Fragwürdigkeiten rund ums Thema Stadionverbote in Richtlinien und Praxis beinhaltet, möchten wir uns nun einmal umfassend der realen Stadionverbotspraxis die sich im letzten Jahrzehnt manifestiert hat widmen. Glücklicherweise ist das Thema mittlerweile zumindest Gegenstand einer öffentlichen Diskussion und auch eine Klage am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist deswegen anhängig. Standpunkte und Argumente hört man solche und solche, allerdings ist festzustellen das DFB und DFL, noch mehr aber die Polizei, den öffentlichen Diskurs um dieses Thema fürchten, wie der sprichwörtliche "Teufel das Weihwasser".

Während die eine Seite versucht Teile des Klientel - auf das man ja unter Umständen doch noch mal angewiesen sein könnte - durch reine Ankündigungspolitik (siehe Leipziger Fankongress) zu besänftigen steht sie dabei unter gehörigem Druck der anderen genannten Seite, welche die geneigte Öffentlichkeit ja nur allzu gerne Glauben macht im Gegensatz zu den "friedlichen 80er-Jahren" stünden in Deutschlands schöner neuer Fußball-Arenen-Welt wöchentlich wahrhaft apokalyptische Szenen auf der Tagesordnung. Und da dies ja per definitionem so ist bzw. zu sein hat, darf man – natürlich immer im Namen der Sache – eben auch mal zu Mittelchen, Taktiken und Strategien greifen, welche mit den Begriffen Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und (noch viel weniger) Gerechtigkeit leider nicht unter einen Hut zu bringen sind. Dumme Sache das, aber "der Zweck heiligt schließlich die Mittel". Noch dümmere Sache allerdings, dass die Mittel derart zum Himmel stinken, dass mittlerweile auch die seriöse Presse darauf aufmerksam geworden ist, sich anscheinend ihrer Verantwortung für die an Fakten (statt an formaljuristischen Konstrukten) orientierten Bürgerrechte besinnt und teilweise schonungslos die Zustände beim Namen nennt.

Aus unserer Sicht gilt es deshalb weiter um Öffentlichkeit für das Thema zu werben. Darum wollen wir im Folgenden vier zentralen Punkten Beachtung zu schenken:

Hausrecht/Privatveranstaltung vs. öffentliches Ereignis/"Phänomen Fussball"

Sicherheitsstrategen wie der Münchner Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer geben Äußerungen von sich wie "Wir müssen uns davon verabschieden, dass es sich bei einem Stadionverbot um eine strafrechtliche Sanktion handelt, für die man vorher verurteilt werden muss. … So wie ich als Privatperson bestimmen darf, wer in meinem Wohnzimmer herumsitzen darf, darf der DFB oder ein Fußballverein bestimmen, wer ins Stadion reinkommt. Es gibt keinen Anspruch auf einen Platz im Fußballstadion." (nachzulesen im Münchner Merkur vom 27.1.)

Es drängt sich geradezu die Frage auf "Für wie dumm hält derjenige der so etwas sagt eigentlich diejenigen an die er es richtet – also Journalisten, Fans und Öffentlichkeit?". Ohne näher darauf einzugehen mit welchem Recht bestimmte Leute definieren wovon "Wir" (also die ungelehrige Gesellschaft) uns zu verabschieden haben, wollen wir doch noch erwähnen, dass selbst wenn man diese Sicht der Dinge zugrunde legt, lediglich offiziell der DFB bzw. die Vereine entscheiden – in Wahrheit aber "offensichtlich die Polizei die alleinige Entscheidung darüber trifft, ob und gegen wen ein Stadionverbot verhängt wird", wie der Münchner Rechtsanwalt Marco Noli in der Süddeutschen Zeitung vom 21.1. erklärt.

Dass dies kein Einzelfall sondern viel mehr die Regel ist, wird jedem der sich näher mit dem Thema beschäftigt sehr schnell deutlich. Auch wie es die Sicherheitsexperten - selbst bei ihrer Sicht der Dinge – legitimieren, dass die Polizei regelmäßig Benachrichtigungen über eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen Privatpersonen oder gar Informationen und Aktenbestandteile aus laufenden Ermittlungen an den DFB oder die Vereine – nach der zitierten Lesart also an reine Privatanbieter kommerzieller Veranstaltungen – weitergibt, bleibt wohl ihr Geheimnis.

Doch handelt es sich bei Fußballspielen überhaupt um reine Privatveranstaltungen? Um Events die irgendein unternehmerisch vollkommen autonom agierender kommerzieller Anbieter aufzieht und deshalb über das Zutrittsrecht entscheiden darf, wie Max Mustermann über sein Wohnzimmer oder wie die Betreiber von Gaststätten und Diskotheken? Besteht kein elementarer Unterschied zwischen einem gesellschaftlich durchaus relevanten Massenphänomen welches Wochenende für Wochenende Hunderttausende in seinen Bann und in die Stadien zieht und einer privaten Geburtstagsfeier? Wer möchte das ernsthaft behaupten?

Vielleicht hilft es, wenn man sich der Frage nicht von einem eigens dafür konstruierten formaljuristischen Standpunkt nähert sondern die vorhandenen Fakten zur Kenntnis nimmt:

Fußball ist mehr! Jeder der mit offenen Augen durch dieses und viele andere Länder läuft wird keinerlei Schwierigkeiten haben dies unmittelbar festzustellen. Fußball und die um ihn herum gewachsene Kultur (mit all ihren Licht- und Schattenseiten) stellt ein Phänomen dar, welchem von der Bevölkerung ein außerordentlicher gesellschaftlicher Rang eingeräumt wird. Er ist ein Ereignis mit gigantischem öffentlichen Interesse – nicht nur ein beliebiges Produkt einer Handvoll Unternehmer und ihrer Marketingstrategen. Dies war er im Übrigen in seiner Historie schon immer – lange bevor Leute seine kommerzielle Nutzbarkeit in vollem Ausmaß erkannten und damit eigentlich erst in jüngerer Vergangenheit dazu beitrugen, dass eine Argumentation hinsichtlich einer Privatveranstaltung überhaupt erst salonfähig zu werden scheint. Vereine vertraten ihre Stadt, spielten für ihre Gemeinde, für die Gemeinschaft ihrer Zuschauer. Der Fußball war Allgemeingut dieser, ihr gemeinsamer Identifikationspunkt, ein Stück Identität. Das Stadion der öffentliche Raum, in dem sich die betreffende Gemeinde eingefunden hat. Auf jedem Dorf und damit bei der überwiegenden Mehrzahl des organisiert gespielten Fußballs ist dies heute noch so – und wer sagt eigentlich dass es in höheren Ligen nicht mehr so ist, nur weil man den Fußball dort zusätzlich auch noch verkaufen kann?

In dieser ganzen Historie – von den Anfängen des Fußballs bis zum heutigen Tag – waren die Fans, die Zuschauer und das gesellschaftliche Drumherum das, was den Fußball von einer beliebigen Sportart zu etwas Besonderem gemacht haben. Das, was diesen Sport groß gemacht hat, auch wenn viele heute dazu neigen dies zu vergessen. Fans und Zuschauer sind integraler Bestandteil des Ganzen, machen Fußball erst aus (oder zumindest seine Einzigartigkeit) und sind letztlich auch die Begründung für seinen allgemein anerkannten besonderen gesellschaftlichen Status.

Aus diesem resultiert übrigens auch die besondere gesellschaftliche Position des Fußballs, seine erkennbare Lobby, welche oftmals gesellschaftliches Wohlwollen und politische Bevorzugung zur Folge und somit für den Fußball direkten Nutzwert hat. Wäre dies nicht so, wie rechtfertigte man dann teils riesige öffentliche Zuschüsse für Stadionprojekte und Infrastruktur, Gemeinden die mit öffentlichen Geldern (also im Namen ihrer Bürger) ihre Vereine retten oder allwöchentliche Polizeieinsätze auf Kosten des Steuerzahlers?

All dies soll nun, weil es an anderer Stelle gerade opportun erscheint, eine reine Privatveranstaltung sein, auf die Zuschauer und Öffentlichkeit keinen Anspruch mehr haben? Passt irgendwie nicht zusammen, oder? Und anständiger Umgang mit den Menschen, die Fußball erst zu dem machen was er ist, sieht ebenfalls anders aus.

Halten wir fest: Faktisch ist der Fußball ein gesellschaftliches Massenphänomen und keine Privatveranstaltung. Die Vereine veranstalten nicht nur – sie vertreten auch. Dass dies so ist sieht man jedes Wochenende in unzähligen Städten und Gemeinden. Und daraus ergibt sich auch der moralische Anspruch der Menschen, die der organisierte Fußball vertritt, dazuzugehören und Mitspracherecht zu haben – ohne sie und die ihm von ihnen übertragene Legitimation und Wichtigkeit ist er vollkommen seiner Seele und seiner Wurzeln beraubt und etwas gänzlich anderes!

Faktische Strafe Stadionverbot vs. angeblich reine Prävention

Der nächste wichtige Punkt ist, wie unschwer zu erkennen ist, dass ein Stadionverbot natürlich selbstverständlich eine erhebliche Strafe für den Betroffenen darstellt.

Da nützt es auch wenig mit argumentativen Scheingefechten und Wortklaubereien davon ablenken zu wollen. Wer sich so mit dem Fußball und seinem Verein und auch mit der ihn umgebenden Kultur und den zugehörigen Menschen identifiziert, wie ein fanatischer Fan – für den gehören diese Dinge zur eigenen Identität. Oftmals gibt er dem Fußball gleichberechtigten Anteil mit oder gar den Vorzug vor Schule, Beruf oder Familie. Sperrt man ihn aus dem Stadion, das sicher mehr "sein Wohnzimmer" als das irgendeines anderen ist, aus und trennt man ihn somit von Freunden, Bekannten und seinem Spiel so ist dies ein erheblicher Eingriff in das Leben dieser Person. Man beraubt ihn eines wichtigen Teils seiner Identität, in manchen Fällen gar des Lebensmittelpunktes. Dies kann man weder negieren noch wegreden oder umdeuten: Es ist schlicht und einfach ein Fakt.

Stadionverbot ist keine Larifari-Regel, sondern für die Betroffenen die schlimmste Strafe, die man sich vorstellen kann. Weitaus schlimmer, als es viele juristisch entschiedene Strafen wären. Mag es dem ein oder anderen auch von Fall zu Fall angebracht erscheinen, zu einem solch drastischen Mittel zu greifen – so sollte er zumindest soviel Aufrichtigkeit haben, den dramatischen Eingriff in das Leben der betroffenen Person auch als solchen anzuerkennen und zu benennen.

Was passiert stattdessen? Es wird abgelenkt, verharmlost und umgedeutet. Es werden argumentative Nebelkerzen gezündet und sich hinter selbst errichteten Konstrukten verschanzt. Das ausgerechnet die Protagonisten dieser Vorgehensweise den Betroffenen selbiges Verhalten vorwerfen ist geradezu obszön. Eine für jeden offensichtliche drakonische Strafe ist einfach keine Strafe mehr. Weil sie keine mehr zu sein hat. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

Und vor allem was nicht sein kann, weil man sich dann nicht mehr zu helfen wüsste. Zumindest nicht mehr so bequem und selbstgerecht. Vorbei wäre es mit dem schönen "Mittel zum Zweck". So einfach ist das – und so leicht durchsetzbar bei einer Öffentlichkeit die nicht argwöhnt, keine Fragen stellt und nicht nachhakt. Strafe? Wo ist denn eine Strafe? In der Sprachregelung der Verantwortlichen heißt das ganze dann "Prävention" oder "rein präventive Maßnahme". Das Neusprech des Modernen Fußballs sozusagen.

Und so wird eben eine faktisch drastische Bestrafung umdefiniert zu einer harmlosen, nicht der Rede werten "ganz normalen" Vorsichtsmaßnahme. Von wem und warum haben wir ja bereits angesprochen. Aber mit welcher moralischen Legitimation geschieht dies eigentlich? Mit der, dass Vereinsvertreter und Verbandsoffizielle bzw. viel mehr die Polizei in geschlossenen Zirkeln und Hinterzimmern willkürlich den hehren Zweck definieren der hinterher die Mittel heiligt, während sie gleichzeitig einem öffentlichen Diskurs darüber aus dem Weg gehen? Oder braucht es gleich gar keine moralische Legitimation, sondern lediglich eine einsatztaktische? Für wenn dies ausreichend, ideologisch passend und auch am bequemsten wäre, erklärt sich von selbst.

Auch die Präventionsbehauptung selbst ist nicht haltbar. Selbst anerkannte und mit jahrelanger Erfahrung ausgestattete Sozialarbeiter aus den Fanprojekten sprechen bundesweit von einer faktischen dramatischen Strafe für die Betroffenen während sie gleichzeitig erklären, dass es für den präventiven Nutzen von Stadionverboten aus ihrer alltäglichen Arbeit heraus keinerlei Belege gibt. Sie alle mahnen an, dass es für einen ehrlichen Umgang mit dem Thema Stadionverbot einer Anerkennung des Faktes bedürfe, dass es sich eben um eine Strafe handelt und von bloßer Prävention keine Rede sein kann. Es ist sogar so, dass sie – wenn überhaupt – eher dem präventiven Gedanken sogar zuwiderlaufende Tendenzen als Folge von Stadionverboten feststellen. Auch der Leiter der Koordinationsstelle der deutschen Fanprojekte (KOS), Michael Gabriel, äußert sich ähnlich.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich innerhalb der Stadien so gut wie gar keine sicherheitsrelevanten Zwischenfälle zwischen verschiedenen Fanlagern mehr abspielen und meist auch gar nicht mehr abspielen können – es also höchst widersinnig erscheint, Personen ausgerechnet während der 90 Minuten davon abzuhalten sich innerhalb ihres homogenen Fanblocks damit zu beschäftigen ihre Mannschaft anzufeuern. Gerade Problemkinder die sich stattdessen frustriert vor den Toren die Beine in den Bauch stehen, dürften dort kaum besser aufgehoben sein.

Halten wir fest: Stadionverbot ist faktisch keine "rein präventive Maßnahme", sondern eine drastische Bestrafung. Zudem ist, obwohl es die verquere Stadionverbotspraxis nun schon über 10 Jahre gibt, selbst von ausgewiesenen Experten keinerlei präventiver Charakter dieser so genannten "Prävention" nachweisbar.

Aufgrund der gegebenen Faktenlage sind die Zustände für eine Gesellschaft mit rechtsstaatlichen Ansprüchen untragbar

Aus den ersten beiden Punkten leiten sich natürlich weitere Gedanken und Konsequenzen für den Diskurs über und den Umgang mit dem Thema ab.

Angesichts der, bei einem Minimum an Aufrichtigkeit, recht einfach zu treffenden Feststellungen "faktisch ist Fußball keine reine Privatveranstaltung" und "faktisch ist Stadionverbot eine harte Strafe" gilt es die Frage zu stellen, ob hier nicht Rechtsstaatlichkeit angesichts der Faktenlage dringend geboten wäre. Gerade wenn mit Stadionverboten erwiesener Maßen schon seit Jahren nicht maßvoll umgegangen wird, wie man es gerne darstellt, sondern vielmehr nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen. Offensichtlich gewährleistet das gegenwärtige Modell in keiner Hinsicht auch nur annähernd so etwas wie Verhältnismäßigkeit.

Nach den obigen Ausführungen über den gesamtgesellschaftlichen Status und die besondere Stellung des Fußballs sowie der der Darlegung welch dramatischen Einschnitt ein Stadionverbot für einen Betroffenen bedeutet, stellt sich die Frage ob eine Gesellschaft, die sich rechtsstaatliche Ansprüche auf die Fahnen schreibt, dies akzeptieren und gutheißen kann. Die momentane Rechtsaufassung, die der Bundesgerichtshof (BGH) bei seinem jüngsten Urteil in dieser Sache an den Tag legte, darf als mehr als bedenklich bezeichnet werden. Auch renommierte Zeitungen wie die Süddeutsche, die Tageszeitung oder das Magazin der Spiegel sehen dies ähnlich und sprechen unverblümt davon ein solches Urteil öffne Tür und Tor für Willkür und Sippenhaft und sei "rechtsstaatlich untragbar".

Sie tun dies bestimmt nicht, weil sie sich als die neuen Verteidiger notorischer Fußballschläger sehen, sondern weil das Gerechtigkeitsdefizit in der momentanen Handhabung auch ihnen, die sich nur ab und an und am Rande damit beschäftigen, so offensichtlich erscheint. So offensichtlich, dass auch sie finden, dass eine Gesellschaft mit rechtsstaatlichen Ansprüchen solche schwerwiegenden Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen anders regeln sollte.

Auch die Sozialarbeiter der Fanprojekte schlagen sprichwörtlich die Hände über dem Kopf zusammen und fragen sich, wie sie angesichts der Stadionverbotspraxis den oft jugendlichen Fans noch Glauben an Regeln, rechtsstaatliche Prinzipien und vor allem Gerechtigkeit vermitteln sollen, ohne als naive Märchenonkel dazustehen. Ganze Generationen wachsen mit dem Bewusstsein auf vom Staat und seiner Exekutive für dumm verkauft zu werden. Mit dem Bewusstsein, dass "das alles" nur Schimäre und Kulisse für diejenigen ist, die naiv genug sind es zu glauben. Dazu Bedarf es keinerlei Propaganda, die Leute gehen lediglich mit offenen Augen durch die Welt. Was sie dabei erfahren reicht vollkommen aus. Sehen so wünschenswerte Zustände aus?

Man kann hier jetzt argumentative Tricks anwenden, herumlavieren oder den Winkeladvokaten mimen - Fakt ist doch, dass die Beurteilung und Handhabung dieses heiklen Themas nicht auf Willkür und Mutmaßungen beruhen und mit spitzfindigen Konstrukten und juristischen Taschenspielertricks geregelt werden darf, sondern moralisch unbedenklich und auf Grundlage des auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen geforderten Gerechtigkeitsanspruchs geregelt werden muss! Völlig unabhängig davon wie man zum Thema Stadionverbote steht. Warum sollten bezüglich Fußballfans hier andere Maßstäbe angelegt und auch noch akzeptiert werden?

Wie kann es akzeptabel sein, das Stadionverbote unter dem Strich nur von der Einschätzung eines Organs der Exekutive wie der Polizei abhängen, wenn man doch – auch ohne bösen Willen – davon ausgehen muss, das gerade im vorherrschenden Spannungsfeld Fans vs. Polizei eine Parteilichkeit auch von Seiten der Polizei geradezu auf der Hand liegt? Wie kann es sein dass diese völlig unkontrolliert und somit willkürlich über derartige Eingriffe in das Privatleben von Personen entscheiden kann? Ein solches Vorgehen widerspricht jeglicher Form von rechtsstaatlicher Gewaltenteilung. Und die sollte es ja nicht geben, weil sie irgendwo auf einem Papier festgeschrieben ist – sondern weil die Gesellschaft dieses Prinzip für richtig und wünschenswert hält.

Geradezu offensichtlich wird es sich hier "einfach gemacht" und der lästige rechtsstaatliche Weg umgangen, der eigentlich für eine saubere Verfahrensweise beim Thema Stadionverbot unabdingbar wäre. Weil man anscheinend auf Seiten der Verantwortlichen zu der Erkenntnis gelangt ist, dass angesichts fragwürdiger abstrakter Gefahrenszenarien die Mittel die einem der Rechtsstaat vorgibt nicht ausreichen und man "halt ein bisserl nachhelfen muss". Hinter vorgehaltener Hand und in kleinem Kreis sagen einem dann sogar hohe Herren aus DFB-Kreisen, dass diese Kritik bzgl. des konzertierten Vorgehens von Verband, Vereinen und Polizei zutrifft, aber "was sollen wir denn sonst machen?".

Ist es etwa nicht völlig inakzeptabel, dass sich eine Auffassung durchsetzt, man könne ein paar unseretwegen unvernünftiger Fußballfans eben nur dadurch Herr werden, dass man gezielt Wege sucht und findet eben genau keine rechtsstaatlichen Prinzipien anwenden zu müssen?

Der Umweg über die angeblich "reine Privatveranstaltung" und das Hausrecht sowie die Behauptung "Stadionverbot ist keine Strafe sondern Prävention" hilft den Verantwortlichen den Rechtsstaat und vor allem dessen Prinzipien (wie z.B. Unschuldsvermutung etc.) einfach zu umgehen. Sie haben ihn schlicht ersetzt – durch ein Konstrukt, dass ihnen angemessener im Sinne der von ihnen gewünschten Problemlösung erscheint.

Wenn aber bereits an so einer Stelle und für diesen Zweck akzeptiert wird, dass eben andere Mittel als die für eine rechtsstaatlich organisierte Gesellschaft akzeptablen "herhalten" müssen, wenn man bereit ist diese Prinzipien, die angeblich so grundlegend sind, bereits wegen einem Haufen ungezogener Fußballfans ad acta zu legen – was sind sie dann Wert? Und was sagt das über eine Gesellschaft aus, die Begriffe wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geradezu ikonenartig vor sich herträgt und bereits bei als Staatsfeind Nr.1 präsentierten Fußballfans bereit ist einen Tabubruch zu begehen und derartige Vorgehensweisen unwidersprochen hinzunehmen? Wenn die Prinzipien so schlecht oder so unwichtig sind, dass bereits ein paar Fußballfans einen Präzedenzfall darstellen, der es notwendig und akzeptabel macht diese Prinzipien zu umgehen, dann mag man gar nicht weiter denken…

Rechtsstaatlichkeit ist hier völlig unabhängig von den existierenden juristischen Konstrukten aus moralischen Gründen und aufgrund der in den oberen beiden Punkten beschriebenen Faktenlage und deren Bedeutung für die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen DRINGEND geboten und einzufordern!

Gesamtgesellschaftliche Parallelen hinsichtlich der Bürgerrechte

Auch wenn man, wie angesprochen, gar nicht weiterdenken mag, so sollte man dies eventuell trotzdem tun, sind doch auch gesamtgesellschaftlich Parallelen evident. Was bedeutet das alles eigentlich auch für Nicht-Fußballfans und deren Bürgerrechte ganz generell? Worin liegen auch für diese Gefahren?

Was bedeutet in dieser Hinsicht die im ersten Punkt angesprochene Frage nach Hausrecht und Privatveranstaltung heutzutage im Zeitalter der zunehmenden Privatisierung von vormals öffentlichen Räumen? Was bedeutet die Tatsache, dass man bereits bei Fußballfans versucht sie über derartige Konstrukte auszuhebeln für andere, vielleicht politisch relevantere Protestkulturen oder Leute die irgendwem ein Dorn im Auge sind?

Inwiefern dienen Fußballfans hier, wie von einigen Bürgerrechtlern und vielen Anwälten bereits verstärkt festgestellt wurde, öfter als man meint als Versuchskaninchen für die Erprobung bestimmter Kontroll- und Repressionsmechanismen? Bereits heute wurden diverse Maßnahmen, die sich aus Sicht von Law and Order – Vertretern bei Fußballfans bewährt haben, auf die Kontrolle anderer Gesellschaftsbereiche ausgeweitet.

Ist die Umgehung des Rechtsstaats im Zusammenhang mit Fußballfans angesichts dieser Fragen immer noch so nebensächlich? Weil es "doch nur ein paar Fußballfans" sind? Oder sollten nicht sämtliche Alarmsignale aufleuchten?

Was bedeutet die Tatsache dass wenn es der Exekutive nötig erscheint Strafen eben kurzerhand in "präventive Maßnahmen" umbenannt werden, die keinerlei unabhängiger Kontrolle mehr bedürfen und diese Maßnahmen dann auch noch einzig auf der Einschätzung genau dieser Exekutivorgane beruhen? Man denke nur an tragische Fälle wie den des unbescholtenen marokkanischen Studenten hier in München, der während des Oktoberfestes unter dubiosen und ebenfalls nicht rechtsstaatlichen Methoden präventiv inhaftiert wurde – allein aufgrund der Einschätzung der Exekutive und massiven Drucks derselben. Nachzulesen ist dies, überaus interessant und schockierend, - auch online - im Artikel "Achtung, Achtung!" des Süddeutsche Zeitung Magazins (Heft 51/2009).

Eine Maßnahme übrigens, die der anfangs zitierte Münchner Polizeipräsident Schmidbauer nach wie vor gutheißt und rechtfertigt. Rechtsstaat, Einzelschicksale? Davon müssen "wir uns verabschieden": Hauptsache "nix passiert"!

In Zeiten von präventiven Stadtverboten (manchmal sogar für Bereiche der eigenen Stadt, siehe z.B. Köln) aufgrund abstrakter Verdachtsmomente, Meldeauflagen fürs Ausland aufgrund konstruierter Verdachtsmomente, und der generellen Vergabepraxis der Konstruktion "Stadionverbot" als - vom BGH bestätigte – "reine präventive Maßnahme" aufgrund polizeilicher Verdachtsmomente liegen die Parallelen zu diesem Artikel auf der Hand!

Wie wahrscheinlich das austauschbare Szenario ist – ist unwichtig. Es reicht, dass es möglich erscheint. Und möglich erscheint vieles. Gerade im heutigen Zeitalter des "globalen Terrorismus". Gerade seit dem 11. September 2001. Ein solcher Zeitgeist manifestiert sich in vielen Bereichen der "inneren Sicherheit" und wird salonfähig. Das heißt aber auch: Niemand - egal wie gesetzestreu er sich verhält ­ kann mehr sicher sein, nicht doch in die Mühlen des Sicherheitsapparats zu geraten. Ob sich die Konsequenzen dann "Strafe" oder "präventive Maßnahme" nennen, dürfte in den Auswirkungen für den Einzelnen reichlich egal sein!

Die "normale Bevölkerung" reagiert mit einer gewissen Abstumpfung, die von Seiten der Sicherheitsorgane wohlwollend registriert wird und mit der zuverlässig kalkuliert werden kann: Irgendetwas wird an all den Gefahrenprognosen schon dran sein. Solange es nur eine Minderheit betrifft, bleibt der allgemeine Aufschrei jedenfalls aus.

Angesichts solcher und weiterer Trends im Bereich der "inneren Sicherheit" sollten auch Nicht-Fußballfans und Bürgerrechtler nicht wegschauen, weil es "nur um ein paar Fans" geht! Auch sie sollten sich Fragen stellen: Wo kommen wir als Gesellschaft hin die solche Methoden toleriert, völlig unabhängig davon welche Meinung wir zur Notwendigkeit von Stadionverboten haben? Wollen wir das?

Und warum ist das ganze vielleicht heikler und wichtiger als es nur "ein paar Stadionverbote" für ein paar Fußballfans sind?