Über die Vergabepraxis von Stadionverbot
Ein bundesweites Stadionverbot, das für einen Zeitraum zwischen einem halben und fünf Jahren ausgesprochen werden kann, bedeutet für einen Fußballfan die Höchststrafe, da er in diesem Zeitraum kein Stadion betreten darf. Da besonders im Vorfeld der WM Stadionverbote geradezu inflationär vor allem an kritische und aktive Fans vergeben wurden, muss die Vergabepraxis angeprangert werden.
Gründe für die Vergabe eines Stadionverbots können neben strafrechtlich relevanten Tatbeständen und Verstößen gegen die Stadionordnungen der Vereine auch schon die Annahme, der Betroffene könne sich zukünftig "sicherheitsbeeinträchtigend" verhalten und, betrachtet man die Praxis, Lappalien wie den Getränkebecher beim Torjubel wegschmeißen sein. Diese schwammig definierten Grundlagen öffnen der Willkür durch die Vereine Tür und Tor. Betrachtet man die Realität der aktiven und kritischen Fans in Deutschland, wird deutlich, dass die Vereine die für sie leicht zu rechtfertigende Vergabe von Stadionverboten oft nutzen, um kritische und unliebsame Stimmen mundtot zu machen.
Die aktuellen Listen der von Stadionverboten betroffenen Personen werden vom DFB regelmässig an die Vereine und von diesen an die örtlichen Polizeistellen gesendet. Der DFB übermittelt die Daten außerdem auch an die ZIS (Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze) des LKA Nordrhein-Westfalen, das die Datei "Gewalttäter Sport" führt. Dieser wechselseitige Datenaustausch zwischen der Polizei und den Vereinen, also privaten Unternehmen, ist in Bezug auf den Datenschutz äußerst fragwürdig, vor allem da als Grundlage für ein Stadionverbot in der Regel schon Verdachtsmomente ausreichen.
Ein Stadionverbot bedeutet damit in der Regel einen Eintrag in die Datei "Gewalttäter Sport".
Dieser Eintrag hat weitreichende Konsequenzen wie Ausreiseverbote und eine Stigmatisierung als Gewalttäter, beispielsweise dadurch, dass jeder beliebige Polizist bei jeder x-beliebigen Personenkontrolle oder jeder Grenzer bei einer Aus- oder Einreise diesen Eintrag einsieht. Das alles, obwohl für ein Stadionverbot, also eine privatrechtliche Ausübung des Hausrechts, weder ein strafrechtlich relevanter Tatbestand noch eine rechtsstaatliche Verurteilung zugrunde liegen muss.
Auch ist für die Vergabe der Stadionverbote der Spielort und nicht die Vereinszugehörigkeit des Betroffenen entscheidend. Dies hat zur Folge, dass vor allem Fans bei Auswärtsspielen von Stadionverboten betroffen sind, da die meisten Vereine die Fälle gegnerischer Fans kaum prüfen können oder auch wollen.
Der Verein, dessen Fan der Betroffene ist, hat keinerlei Einflussmöglichkeiten auf das Stadionverbot, obwohl er den Betroffenen, seinen Umfeld und dem Kontext der zu Last gelegten Tat wesentlich besser einschätzen könnte.
Wem gehört der Fußball?
"Das Stadionverbot ist keine staatliche Sanktion auf ein strafrechtliches Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher Grundlage." Dies wird von den "Verantwortungsträgern" immer wieder betont, wenn es darum geht, die Stadionverbotspraxis zu rechtfertigen. Die "Präventivmaßnahme" besteht darin, nach willkürlicher Definition bestimmte Personen von der Fußballveranstaltung auszuschließen, um die restlichen Besucher vor diesen zu schützen. Die zivilrechtliche "Grundlage" macht die Vergabe des Stadionverbots von einer rechtskräftig erwiesenen Schuld unabhängig. Die im Rechtsstaat verankerte Unschuldsvermutung wird umgedreht: Nicht die Schuld des Betroffenen muss bewiesen werden, sondern dieser muss seine Unschuld beweisen. Die Vereine und Kapitalgesellschaften haben als Veranstalter das Hausrecht und können damit entscheiden, wen sie "reinlassen" wollen.
Doch inwieweit ist der Fußball heute mit seiner gesellschaftlichen Stellung und Verantwortung eine nicht-öffentliche also private Veranstaltung?
Einerseits hat der quasi-öffentliche Charakter der Fußballveranstaltung in der Vergangenheit eine soziologisch verankerte Subkultur, die "Fankultur" ermöglicht, der man eine Art Gewohnheitsrecht zusprechen muss, andererseits nutzen die Vereine jede Gelegenheit, ihre "gesellschaftliche Verantwortung und Bedeutung" zu unterstreichen und nutzen schamlos öffentliche Güter und Gelder, sei es bei den nicht unerheblichen Polizeieinsätzen an Spieltagen, der Nutzung öffentlicher Räume und Unterstützung bei Bau und Unterhalt der Stadien. Angesichts dieser Tatsachen von einer "privaten" Veranstaltung zu sprechen, müsste jedem Steuerzahler als blanker Hohn erscheinen.
Welchen Zielen dient die Vergabe von Stadionverboten?
Die Realität der Vergabepraxis zeigt, dass vor allem zwei Ziele verfolgt werden. Einerseits sollen kritische Stimmen und Opposition mundtot gemacht bzw. ausgeschlossen werden, andererseits sollen unliebsame Elemente, die zum Beispiel durch - aus Sicht der Vereine - "asozialem" Verhalten das "Event" stören, entfernt werden. Beide Gruppen stören, wenn die "Vermarktbarkeit des Produktes Fussball" erhöht werden soll. Das Publikum soll weg vom Schmuddel- und Gewaltimage hin zu einem unkritischen Jubel- und Konsumpublikum ausgetauscht werden. Das Stadion soll für die höheren Bevölkerungsschichten attraktiver werden. Für eine Jugendkultur, die sich selbständig kreativ entfaltet, aber auch durchaus kritisch ist, ist in der Welt des "modernen Fußballs" kein Platz mehr.
Sind Stadionverbote verhältnismäßig?
Die Verhältnismäßigkeit ist nach Definition gegeben, wenn der Zweck legitim ist und das Mittel geeignet, angemessen und erforderlich ist, um den Zweck zu erfüllen. Der Zweck eines Stadionverbotes "zukünftiges sicherheitsbeeinträchtigendes Verhalten zu vermeiden und den Betroffenen zu Friedfertigkeit anzuhalten" ist durchaus legitim. Ob die Festsetzung von Stadionverboten aber geeignet ist, diese Ziele zu erreichen ist mehr als fraglich. Die Gewalt rund um Fußballspiele ist schon seit längerem rückläufig. Diese Entwicklung hat schon eingesetzt, bevor die Praxis der bundesweiten Stadionverbote überhaupt eingeführt worden ist. Die Zahl der Gewalttaten im Stadion selbst ist verschwindend gering, wenn überhaupt finden Gewalttaten noch fernab der Spielstätten statt. Stadionverbote sind kein geeignetes Mittel um dies zu verhindern.
Stadionverbote sollen außerdem noch den Betroffenen zu "Friedfertigkeit" anhalten. Dabei stellt sich die Frage, wie jemand zu "Friedfertigkeit" angehalten werden soll, indem er aus seinem sozialen Umfeld ausgesperrt wird, was er zweifelsohne als Gewaltanwendung ansehen wird. Der Betroffene wird aus seiner "Erlebniswelt" und seinem "Freundeskreis" ausgeschlossen, was zu Frustrationen und Aggressionen führen kann. Verstärkt wird dies noch dadurch, dass die Vergabepraxis der Stadionverbote oft als willkürlich und ungerecht wahrgenommen wird. Dies kann zu einem dem gewünschten Ergebnis gegenläufigen Effekt und zu "sicherheitsbeeinträchtigendem" und "unfriedlichem" Verhalten führen.
Bei einem Stadionverbot wird das Recht der restlichen Zuschauer auf einen "ordnungsgemäßen Spielbetrieb" über das Recht des Betroffen auf Besuch des Fußballspiels gestellt. Auf den ersten Blick könnte das angemessen erscheinen. Allerdings wird der mit Abstand größte Teil der Stadionverbote für Vergehen ausgesprochen, von denen es absurd wäre zu behaupten, sie würden den "ordnungsgemäßen Spielbetrieb" beeinflussen können. Das Stadionverbot bedeutet für den Betroffenen aber wiederum nicht nur, auf den Besuch von "ein paar Fußballspielen" verzichten zu müssen, sondern schließt diesen aus seinem Freundeskreis und sozialen Umfeld aus.
Verschiedene sozialpädagogische Ansätze, z.B. die Arbeit der Fanprojekte, die Möglichkeiten der "Resozialisierung" durch soziale Arbeitsstunden oder pädagogische Bewährungsauflagen und zielgruppenspezifische "Fanarbeit" der Vereine stehen bereits heute als alternative Möglichkeiten zur Verfügung. Nicht zu unterschätzen sind auch Selbstregulierungseffekte innerhalb der Fanszenen, die in ihrer Subkultur ein breites Spektrum an Verhaltenskodexen und internen Strukturen und Hierarchien geschaffen haben.
Diese Alternativen können die Praxis der Stadionverbote ersetzen. Stadionverbote sind folglich überhaupt nicht erforderlich.
Vielmehr sollten die bestehenden Schranken und Einschränkungen, die jugendlichen Fans bei ihrer kreativen Entfaltung innerhalb der Fankurven behindern, abgebaut werden, damit ihr Engagement nicht in falsche Bahnen fließt und keine Frustrationen aufgebaut werden.
Diese Frustrationen werden durch die derzeitige Vergabepraxis der Stadionverbote potenziert, während eine Abschaffung der ungeeigneten und nicht erforderlichen Praxis Selbstregulierungsmechanismen stärken würde.