Die anstehende Jahreshauptverammlung - ein Aufruf
Am 30. November steht die Jahreshauptversammlung unseres FC Bayern München e.V. an. Ein Termin unter der Woche ist dafür sicher nie der allergünstigste. So mancher mag sich deshalb denken, auf das Freibier und die teils recht humorigen Wortmeldungen am Ende der JHV könne man schon mal ein Jahr verzichten. Nachdem wir letztes Jahr einen neuen Präsidenten gewählt haben, könne es doch eh kaum etwas Wichtiges zu entscheiden geben, da lohne der Weg in die Olympiahalle an einem kalten Herbstabend ja kaum.
Aber: Weit gefehlt!!! Heuer stehen Entscheidungen an, welche die Zukunft unseres Vereins grundlegend betreffen. Eine Kommission – unter Beteiligung zweier Mitglieder des Club Nr. 12 – hat die Vereinssatzung überarbeitet und nun liegt es an uns Mitgliedern, am 30. November über die teils signifikanten Änderungen abzustimmen.
Besonders geht es dabei um den neuen Paragraphen 12 (1):
"Für die Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung bei der FC Bayern München AG oder für Entscheidungen, durch die ein Gesellschafter der FC Bayern München AG allein oder zusammen mit einem Unternehmen des gleichen Konzerns eine Beteiligung von mehr als 20% des Kapitals oder Stimmrechte von mehr als 20% erhält oder durch die die Anteile oder Stimmrechte des FC Bayern München e.V. unter die Grenze von 70% sinken, bedürfen die Vertreter des FC Bayern München e.V. in der Hauptversammlung der FC Bayern München AG der Zustimmung der Mehrheit der Präsidiumsmitglieder und einer Dreiviertelmehrheit der Mitgliederversammlung."
Was hier recht umständlich in juristisch angehauchtem Deutsch verpackt wurde, bedeutet vereinfacht folgendes:
Eine Zustimmung von 75 Prozent der Mitgliederversammlung ist notwendig, wenn:
- der FC Bayern das Grundkapital der AG erhöhen möchte
- abgesehen vom FC Bayern München e.V. jemand mit mehr als 20 Prozent am Grundkapital der FCB AG beteiligt sein möchte und damit auch den entsprechenden Anteil an Stimmrechten erwerben würde
- der FC Bayern München e.V. so viele Anteile an der AG verkaufen möchte, dass der Verein hinterher nur noch weniger als 70 Prozent der Anteile am Grundkapital und somit an den Stimmrechten halten würde.
Diese Satzungsänderung hat für uns den Vorteil, dass sie die Fußballabteilung vor der Einmischung fußballfremder externer Akteure schützt. Nicht nur der Aufkauf der Fußballabteilung durch einen Investor, den sowieso schon §3 (3) verbietet, wird dadurch von einer Zustimmung der Mitglieder des e.V. abhängig, sondern auch schon die Veräußerung kleinerer Teile.
Warum ist dies so essentiell? Ganz einfach: Es muss weitestgehend verhindert werden, dass Akteure Einfluss auf Entscheidungen bei den Profifußballern des FC Bayern nehmen, die vielleicht an erster Stelle die wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens im Kopf haben. Wer kann zum Beispiel garantieren, dass adidas nicht doch mal an der Säbener Straße anklopft, wenn gerade über die Verpflichtung eines neuen Weltstars diskutiert wird. Wäre ja sicherlich ein perfekter Werbeträger für das Unternehmen aus Herzogenaurach. Dieses Risiko kann man natürlich minimieren, indem man die Anteile nicht nur an einen Investor, sondern an mehrere verkauft und somit das Stimmgewicht des Einzelnen reduziert. Dies ist aber nicht der primäre Grund, wieso die neue Satzung den Erwerb von mehr als 20% der Anteile durch einen einzelnen Investor an das Einverständis der Mitglieder koppelt. Die Notwendigkeit hierzu liegt vor allem im deutschen Aktiengesetz begründet. Würde beispielsweise adidas 25% an der AG erwerben, bekämen sie dadurch eine sogenannte Sperrminorität und könnten somit beispielsweise Satzungsänderungen (bei der AG) verhindern.
Über einen möglichen Einfluss auf sportliche Entscheidungen hinaus darf man den FC Bayern nicht nur als die Fußballmannschaft betrachten, die momentan in den Trikots unseres Vereins auf das Feld läuft. Kauft ein Unternehmen einen Teil des FC Bayern, dann erhält es theoretisch die Geschichte des Vereins gleich kostenlos dazu. Die großartige Geschichte des FC Bayern gehört aber allein den Spielern, Funktionären, Mitgliedern und Fans, kurz gesagt den Menschen, die den Verein zu dem gemacht haben, was er heute ist: Deutscher Rekordmeister, Europapokalsieger und Lebensmittelpunkt von vielen Tausenden. Keinem Unternehmen der Welt sollte es zustehen, sich mit unserer ruhmreichen Geschichte schmücken zu dürfen. Gerade deshalb ist eine allgemeine Beschränkung der zu verkaufenden Anteile erstrebenswert.
Natürlich wäre es aus beiden Perspektiven heraus das Optimum, keinerlei Anteile zu verkaufen. Es dürfte allerdings landläufig bekannt sein, dass das Kind in dieser Hinsicht schon in den Brunnen gefallen ist. Die bisherigen Anteilsverkäufe lassen sich nicht mehr rückgängig machen. Auch ist die nun zu beschließende Regelung nicht das non plus ultra, da sie der Vereinsführung erlaubt, neben den zusammen 18,18 Prozent von adidas und Audi noch einmal knapp 12 Prozent ohne notwendige Zustimmung der Mitglieder an einen willigen Investor zu veräußern. Trotz dieser Wermutstropfen wäre die Aufnahme dieser Passage in die neue Vereinssatzung ein großer Erfolg, da sie uns garantiert, dass weiterhin der FC Bayern München e.V. und damit wir Mitglieder das Sagen bei den Fußballern des FC Bayern haben werden. Zusätzlich würde unser Verein damit eine Vorreiterrolle in Deutschland einnehmen. Eine Klausel, dass mindestens 70% der Anteile in Vereinshand bleiben müssen, findet sich bei keiner anderen ausgegliederten Profiabteilung im hiesigen Fußballgeschäft. Es wäre doch erfreulich, wenn wir nach der Präsentation des Audi-Deals auf der letzten JHV diesmal ein Zeichen gegen externen Einfluss im Fußball setzen könnten.
Tragt Euren Teil dazu bei! Kommt am 30. November in die Olympiahalle und stimmt der neuen Vereinssatzung zu.